Corona-Regeln in der Kletterhalle

Mit den Öffnungen vom 19. Mai dürfen die Kletterhallen ebenfalls wieder genutzt werden. Wer schon sehnsüchtig auf die Lieblingsroute gewartet hat, kann nun endlich loslegen. Dabei gilt es allerdings weiterhin Corona-Bestimmungen einzuhalten.

Diese lauten:

  1. Es gilt die Drei-G-Regel. Nur getestetegeimpfte oder genesene Personen dürfen in die Kletterhalle. Der Nachweis ist mitzuführen!
  2. In der gesamten Indoor-Sportanlage ist das Tragen einer FFP2-Maske mit Ausnahme bei der unmittelbaren Sportausübung verpflichtend.
  3. Aufgrund der Abstandsregel (2 Meter) wird zudem das Tragen einer FFP2-Maske beim Sichern, Partnercheck und Spotten empfohlen.
  4. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen einen MNS tragen.
  5. In der gesamten Kletterhalle müssen pro Person 20 m² zur Verfügung stehen. In der Kletterhalle Straßwalchen sind somit maximal Vier Personen gleichzeitig erlaubt.

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