Diese Corona-Regeln gelten in der Kletterhalle

Die Corona-Regelungen wurden wieder verschärft. Das betrifft auch den Kletterbetrieb. Hier erfahrt ihr, was es aktuell zu beachten gilt.

Österreichweit gilt in Freizeiteinrichtungen sowie vielen anderen Bereichen bereits die 2G-Regel. Auch in der Kletterhalle. Wer die betreten möchte, muss zuvor einen gültigen Impf- bzw. Genesenennachweis vorzeigen.

Ausnahmen von der 2G-Regel

Zutritt hat auch, wer den ersten Stich der Corona-Impfung erhalten hat und einen aktuellen PCR-Test vorweisen kann. Letzteres ist allerdings eine Übergangsregel, die nur bis 6. Dezember gültig ist. Ab dann dürfen nur jene in die Kletterhalle, die vollständig geimpft oder genesen sind.

Eine weitere Ausnahme gibt es für Kinder bis zwölf Jahre: Sie müssen keinen Nachweis im Sinne der 2G-Regel mitbringen. Für Schüler von 13 bis 15 ist auch der Ninja-Pass gültig und zwar einschließlich jener Jugendlichen, die die neunte Schulstufe besuchen.

Corona-Regeln in der Kletterhalle: Maskenpflicht?

Die FFP2-Maskenpflicht ist in der Kletterhalle nicht vorgeschrieben, auch gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Regelung bezüglich Mindestabstand.

Weiterhin bestehen bleibt die Registrierungspflicht, eine volljährige Person pro Haushalt ist dafür ausreichend.

Und hier nochmal alles zusammengefasst im kurzen Überblick:

  • 2G-Regel (Geimpfte und Genesene)
  • Bis 6. Dezember erste Impfung und PCR-Test
  • Kinder bis zwölf Jahre sind befreit
  • Für Schüler bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass
  • Registrierungspflicht

Alle Infos zu den aktuellen Maßnahmen findet ihr HIER.

Ich freue mich, euch trotz verschärfter Regeln weiterhin in meinen Kursen begrüßen zu dürfen. Bei Fragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung. Schreibt mir dazu gerne ein Email.

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